Straftatbestände des Völkerstrafrechts
Straftatbestände des Völkerstrafrechts sind heute nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (siehe Gerichtshöfe unten): 1. Völkermord, 2. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 3. Kriegsverbrechen und 4. das Verbrechen der Aggression.
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe