Verwertungsgesellschaften
Verwertungsgesellschaften, Abkürzung VG,
Zusammenschlüsse von Urhebern, Inhabern von Leistungsschutzrechten und Verlegern zum Zwecke der gemeinsamen Wahrnehmung individuell nicht realisierbarer Verwertungsrechte oder Leistungsschutzrechte. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom 9. 9. 1965 (Urheberrecht). Danach bedürfen Verwertungsgesellschaften der Erlaubnis und unterstehen der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamts. Nach den
Informationen zum Artikel
Quellenangabe