Verwaltungsprozess

Kosten des Verfahrens

Die Kosten des Verfahrens trägt die Partei, die unterliegt.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar