VerwaltungsprozessKosten des VerfahrensDie Kosten des Verfahrens trägt die Partei, die unterliegt.Informationen zum ArtikelMitwirkendeRalph ZadeQuellenangabeLeselineal schließenKostenlos testenredaktionell geprüfte und verlässliche Inhaltealtersgerecht aufbereitet im Schullexikonmonatlich kündbarKostenlos testenoderEinloggenSie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.
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