Örtliche Zuständigkeit
Für die örtliche Zuständigkeit kommt es darauf an, worum es in der Klage geht. Wenn es um unbewegliches Vermögen (z. B. Grundstücke) geht, richtet sich die Zuständigkeit danach, wo sich das Vermögen befindet. Bei Klagen gegen Verwaltungsakte von Behörden kommt es normalerweise darauf an, wo die Behörde ihren Sitz hat.
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe