Versteigerung

Versteigerung, der öffentliche Verkauf einer Sache an den Meistbietenden in einem förmlichen Verfahren. Jedes Gebot erlischt durch ein höheres, der Abschluss erfolgt durch den Zuschlag, der die Annahme des Gebots bedeutet (§ 156 BGB). In der Zwangsvollstreckung werden bewegliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher, Grundstücke durch das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) versteigert

Quellenangabe

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