Verpflichtungsklage

Verpflichtungsklage, Vornahmeklage,

verwaltungsgerichtliche Klage auf Verurteilung der beklagten Behörde zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungs-Akts (§ 42 Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO). Die Verpflichtungsklage ist eine Unterart der Leistungsklage. Vor Erhebung der Verpflichtungsklage ist wie bei der Anfechtungsklage in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch (gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Verwaltungsakts)

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