Kriegsdienstverweigerung
Kriegsdienstverweigerung, die Weigerung aus Gewissensgründen, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten. In Deutschland ist die Kriegsdienstverweigerung in Artikel 4 Absatz 3 GG als Grundrecht geschützt; danach darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Hierzu gehören alle Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kriegswaffen stehen.
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