Verkündung (Recht)
Verkündung, Recht:
die mündliche Bekanntgabe der gerichtlichen Entscheidung durch den Vorsitzenden des Gerichts; sie geschieht stets öffentlich. Erst mit ordnungsmäßiger Verkündung ist ein Urteil erlassen. Verkündung ist auch die Veröffentlichung von Gesetzen u. a. Rechtsanordnungen in einem Gesetzblatt (z. B. dem Bundesgesetzblatt). Gesetzgebungsverfahren.
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