Erkenntnis (Recht)

Erkenntnis, Recht: das,

die gerichtliche Entscheidung, die im Erkenntnisverfahren gewonnen wird, d. h. in dem Teil des gerichtlichen Verfahrens, in dem der Rechtsstreit in der Sache selbst entschieden wird (z. B. durch Urteil), im Unterschied zum Vollstreckungsverfahren (Zwangsvollstreckung).

Quellenangabe

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