Einkommensteuerrecht
Aufwendungen des Steuerpflichtigen für den Unterhalt einer Person, die dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt ist, können bis zur Höhe von (2026) 12 348 € als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden (§ 33 a Absatz 1 EStG). Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar