Übergabevertrag

Übergabevertrag, der zum Teil noch heute übliche Vertrag, durch den einer der Erben bei Lebzeiten des bisherigen Eigentümers dessen Bauernhof übernimmt (»geschlossene Hofübergabe«), unter der Verpflichtung, den Bauern zu unterhalten (Altenteil) und die anderen Erben, meist die Geschwister (die »weichenden Erben«), abzufinden (Höferecht). Der Übergabevertrag ist kein

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