Tierversuche

Als Tierversuche gelten Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren oder am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können.

Tierversuche werden in Deutschland über das deutsche Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung geregelt. Als Tierversuche im Sinne des Tierschutzgesetzes gelten Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken

Ethische Bedenken

Tierschutzgesetz

Alternativen zu Tierversuchen

Quellenangabe

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