Strafverfolgungsentschädigung
Strafverfolgungs|entschädigung, im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. 3. 1971 geregelte Geldleistung. Aus der Staatskasse wird entschädigt, wer durch eine strafgerichtliche Verurteilung einen Schaden erlitten hat, sofern die Verurteilung nachträglich, v. a. bei der Wiederaufnahme des Verfahrens, fortfällt oder gemildert wird. Entsprechendes gilt für Strafverfolgungsmaßnahmen, wie z. B. Untersuchungshaft,
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