Strafprozess in der Schweiz
Seit dem 1.1.2011 ist der Strafprozess durch die Schweizerische Strafprozessordnung einheitlich geregelt. Bis dahin hatte jeder Kanton für seine Strafgerichte eine eigene Prozessordnung, daneben gab es eine Bundesstrafprozessordnung. Auch in der Schweiz hat das Strafprozessrecht viele Ähnlichkeiten mit dem in Deutschland. Auch hier gibt es aber in den Details
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Mitwirkende
Ralph Zade
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