Sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit in erster Instanz richtet sich danach, ob ein Verbrechen oder ein Vergehen vorliegt, und nach der zu erwartenden Strafe.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar