Staatsangehörigkeitsrecht

Erwerb durch Geburt

Traditionell gilt in Deutschland, entsprechend seiner Geschichte als Auswanderungsland, das Abstammungsprinzip. Die deutsche Staatsangehörigkeit erhält demnach, wer von deutschen Eltern abstammt. Nach heute geltendem Recht erwirbt man die Staatsangehörigkeit auf diese Weise, wenn man eine deutsche Mutter oder einen deutschen Vater hat.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.