Erlangung der Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch Geburt oder durch Einbürgerung erworben werden.
Erwerb durch Geburt
Erwerb durch Einbürgerung
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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