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Staatsangehörigkeitsrecht

Erlangung der Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch Geburt oder durch Einbürgerung erworben werden.

Erwerb durch Geburt

Erwerb durch Einbürgerung

Informationen zum Artikel

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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