Teilhabegerechtigkeit
Teilhabegerechtigkeit gilt als erreicht, wenn alle Menschen die Chance haben, an gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen. Beispielsweise sollen Menschen mit körperlichen oder intellektuellen Einschränkungen nicht daran gehindert werden, sich im öffentlichen Raum zu bewegen und öffentliche Ressourcen wie zum Beispiel Bildungsangebote zu nutzen.
Mitwirkende
Sonja John
Quellenangabe
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