Skontroführer

Skontroführer, mit der Neufassung des Börsengesetzes (2002) eingeführter Begriff für Unternehmen (zugelassene Kredit- oder Finanzdienstleistungsunternehmen), die an den Wertpapierbörsen im amtlichen und geregelten Markt mit der Vermittlung und dem Abschluss von Börsengeschäften sowie der Preisfeststellung für die Wertpapiere und Derivate (Kurs) beauftragt sind (früher Makler). Skontroführer fungieren im börslichen

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