Siegelbruch

Siegelbruch, ein mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedrohtes Delikt. Des Siegelbruchs macht sich strafbar, wer ein dienstliches Siegel beschädigt, ablöst oder unkenntlich macht, das angelegt ist, um Sachen in Beschlag zu nehmen, dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen, oder wer den durch ein solches Siegel

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