Falscheid

Falsch|eid, die tatsächlich falsche eidliche Aussage, die der Schwörende (im Gegensatz zum Meineid) aufgrund von Fahrlässigkeit für wahr hält. Der Falscheid ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 163 StGB) bedroht. Fahrlässigkeit liegt z. B. vor, wenn der Aussagende sein Gedächtnis nicht hinreichend anspannt, etwa wenn

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