Verstrickungsbruch
Verstrickungsbruch, früher Arrestbruch, Pfandbruch,
Straftat nach § 136 StGB, die begeht, wer eine Sache, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag genommen ist, wegnimmt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzieht. (Siegelbruch)
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