Epidemiologie – Verbreitung von sexuell übertragbaren Infektionen
Steckt sich in Deutschland ein Mensch zum Beispielmit dem HI-Virus oder mit dem bakteriellen Erreger der Syphilis (Treponema pallidum) an und lässt sich von einem Arzt behandeln, dann ist dieser Arzt seit 2001 laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) dazu verpflichtet, die Infektion zu melden. Wurde die Infektion bisher noch nicht
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Mitwirkende
Stephanie Grünbauer
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