Offenbarungsverbot
Das Offenbarungsverbot untersagt es Behörden und Privatpersonen, das frühere Geschlecht und frühere Vornamen von Personen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, ohne deren Zustimmung zu offenbaren oder auszuforschen. Hiervon gibt es einige Ausnahmen. Verstöße gegen das Offenbarungsverbot in der Absicht, die betroffene Person zu schädigen, sind eine Ordnungswidrigkeit, für die eine
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe