Seekriegsrecht

Seekriegsrecht, die besonderen, neben dem Kriegsrecht zu Lande für die Kriegführung zur See geltenden Regeln des Völkerrechts. Zum klassischen Seekriegsrecht gehören die Grundsätze über die Blockade und das Prisenrecht (Prise). Parteien des Seekriegs sind die Kriegsflotten, Kriegsgebiet sind die hohe See und die Territorialgewässer der Krieg Führenden. In

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