Schutzbefohlene
Schutzbefohlene, strafrechtlich besonders geschützte Personengruppen, und zwar Jugendliche und in Ausbildung befindliche Personen, die von ihren Erziehern abhängig beziehungsweise in einem Arbeitsverhältnis untergeordnet sind; ferner Jugendliche und wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit Wehrlose, die der Obhut einer Person (des Täters) unterstehen oder deren Hausstand angehören. Schutzbefohlene werden, je nach Ausgestaltung
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