Schusswaffengebrauch
Schusswaffengebrauch, im Polizei- und Ordnungsrecht eine der Formen des unmittelbaren Zwanges. Dieser ist nach Bundesrecht und dem Recht der Länder den Polizeivollzugsbeamten, Soldaten im Wachdienst, bestimmtem zivilem Wachpersonal und einigen anderen Hoheitsträgern gestattet. Allen Regelungen gemeinsam ist das Gebot, Schusswaffen nur einzusetzen, wenn sie das äußerste Mittel (»Ultima Ratio«) sind
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