Schuldendeckel
Schuldendeckel, Beschränkung der Kreditaufnahme von Bund, Ländern, Gemeinden und öffentlichen Sondervermögen zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Die Kreditlimitierung als Instrument der Konjunkturpolitik kann von der Bundesregierung durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates eingeführt werden (§ 19 ff. Stabilitätsgesetz).
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