Mündel

Mündel [von althochdeutsch munt »Schutz«, »Vormundschaft«] das oder der, -s/-, lateinisch Pupillus,

der unter Vormundschaft stehende Minderjährige. Mündelgut ist das einem Mündel gehörende Vermögen. Als Mündelgeld bezeichnet man das Geldvermögen eines Mündels, das der Vormund gemäß den §§ 1805 ff. BGB mündelsicher (d. h. für das Mündel sicher) verzinslich anzulegen hat, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten

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