Schmerzensgeld
Schmerzensgeld, Schadensersatzanspruch, der bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung einer Person für einen nicht vermögensrechtlichen (immateriellen) Schaden neben dem Anspruch auf Ersatz materieller Schäden in den durch Gesetz bestimmten Fällen geltend gemacht werden kann. Voraussetzung für den Anspruch war nach dem bis 31.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar