Schullexikon

Schullexikon
Login
Schiedsgericht

Ein Schiedsgericht ist ein aus einer oder mehreren Personen (Schiedsrichtern) bestehendes nichtstaatliches Gericht, das aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung rechtliche Streitigkeiten mit einem Schiedsspruch entscheidet. 

Schiedsgerichte gibt es vor allem im Zivilrecht (Privatrecht), und hier besonders im Handels- und Wirtschaftsrecht. Auch in Streitigkeiten zwischen ausländischen Investoren und dem Staat, in dem sie investiert haben, werden oft Schiedsgerichte tätig. Von Bedeutung sind Schiedsgerichte außerdem im Bereich des Völkerrechts.
Schiedsgerichte im Zivil- und Handelsrecht
Vorteile von Schiedsgerichtsverfahren
Inländische und ausländische Schiedssprüche
Schiedsgerichtsbarkeit bei Investitionen im Ausland
Völkerrechtliche Schiedsgerichtsbarkeit

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.