Inländische und ausländische Schiedssprüche
Die Zivilprozessordnung sieht vor, dass man gegen inländische Schiedssprüche einen Aufhebungsantrag bei einem Gericht stellen kann. Das geht aber nur bei bestimmten schweren Rechtsverstößen. Damit aus einem im Inland ergangenen Schiedsspruch eine Zwangsvollstreckung stattfinden kann, muss er durch ein Gericht für vollstreckbar erklärt werden. Die Vollstreckung im Ausland ergangener Schiedssprüche
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe