Schiedsgerichtsbarkeit bei Investitionen im Ausland
Wenn Unternehmen in einem ausländischen Staat Investitionen tätigen und sich daraus Streitigkeiten ergeben, ist es oft nicht erwünscht, dass diese von den Gerichten des betreffenden Staates geklärt werden. Die Unternehmen befürchten, dass die staatlichen Gerichte parteiisch sein könnten. Deswegen ist in völkerrechtlichen Verträgen zum Investitionsschutz und auch in Freihandelsabkommen häufig
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe