Salmann
Salmann [mittelhochdeutsch salman »Gewährsmann«, zu Sala],
im ältesten germanisch-deutschen Rechtsdenken ein Treuhänder, der – im Gegensatz zur Stellvertretung – im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, aber im fremden Interesse tätig war; er übernahm z. B. Erbgut vom Erblasser, um es später an den Erben zu übertragen (so die fränkische Affatomie als förmliches Verfahren, durch das
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar