Rückerstattung
Rück|erstattung, im weiteren Sinn die Rückgewähr einer ohne Rechtsgrund erbrachten Leistung; im engeren Sinn im Rahmen der Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland die Rückgabe der während der nationalsozialistischen Herrschaft den Berechtigten aus Gründen der Rasse, Religion, Weltanschauung, Nationalität oder politischen Gegnerschaft entzogenen Vermögensgegenstände. Sie wurde zunächst durch Besatzungsrecht und
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