Reservatum ecclesiasticum
Reservatum ecclesiasticum [lateinisch], Geistlicher Vorbehalt,
Bestimmung des Augsburger Religionsfriedens von 1555, wonach zur Reformation übertretende geistliche Reichsfürsten, abweichend von dem Grundsatz des cuius regio, eius religio, ihre Rechte und Einkünfte, Land und Herrschaft verlieren sollten. Anders als das Reservatum ecclesiasticum wurde die protestantische Gegenforderung (Declaratio Ferdinandea) kein Reichsrecht.
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