cuius regio, eius religio
cuius regio, eius religio [lateinisch »wessen das Land, dessen die Religion«],
die (sinngemäß) im Augsburger Religionsfrieden von 1555 den Reichsständen zugesprochene Befugnis, die Religionszugehörigkeit ihrer Untertanen zu bestimmen (landesherrliche Kirchenhoheit oder Ius reformandi). Untertanen, die sich weigerten, dem Bekenntnis des Landesherrn beizutreten, konnten nach Verkauf ihrer Habe auswandern. Die auf den evangelischen Kanonisten Joachim Stephani (* 1544, † 1623) zurückgehende Formel
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