Versorgungsniveau
Das angestrebte Sicherungsniveau der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird ab dem Jahr 2005 durch das Verhältnis einer durchschnittlich verfügbaren Standardrente zum verfügbaren Durchschnittsentgelt der Erwerbstätigen ausgedrückt. Als verfügbare Standardrente (Eckrente) gilt dabei die Rente eines Standardrentners (Bezieher einer Regelaltersrente mit 45 PEP) ohne Berücksichtigung der auf sie entfallenden Steuern,
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