Versicherter Personenkreis
Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind (unabhängig von der Höhe ihres Einkommens) grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Menschen mit Behinderung in geschützten Einrichtungen, Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken und Mitglieder geistlicher Genossenschaften; § 1 SGB VI), bestimmte Gruppen von selbstständig Tätigen (u. a. Lehrer, Erzieher,
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