Reichsvikar

Reichsvikar, im Heiligen Römischen Reich

bis 1806 der Verwalter der Königsgewalt bei »Reichsvakanz«, d. h. Thronerledigung (falls nicht zu Lebzeiten des Herrschers ein Nachfolger gewählt wurde), bei Minderjährigkeit oder (bis Ende des Mittelalters) längerer Abwesenheit des Herrschers. Ohne die Ansprüche des Papsttums zu berücksichtigen, regelte die Goldene Bulle (1356) das Reichsvikariatsrecht. Demnach war im Bereich

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.