Kreis (Kommunalrecht)
Kreis, Kommunalrecht:
Träger der öffentlichen Verwaltung zwischen gemeindlicher und staatlicher Verwaltung. Gebietskörperschaft, d. h. rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Gebietshoheit einen räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebiets sowie dessen Bevölkerung umfasst. Mitglieder des Kreises sind nicht die kreisangehörigen Gemeinden, sondern seine Einwohner. Sein Gebiet erstreckt sich über das Gesamtgebiet der ihm angehörenden
Informationen zum Artikel
Quellenangabe