Reichsstädte
Reichs|städte, im Heiligen Römischen Reich
die reichsunmittelbaren Städte, im Unterschied zu den Landstädten, die einem Landesherrn unterstellt waren. Die ältesten Reichsstädte entstanden auf Königsgut (Reichsgut oder Hausgut; so die königlichen Pfalzstädte). Reichsstädte wurden auch auf kirchlichem Grund vom König errichtet und waren ihm zu Diensten sowie Abgaben verpflichtet; andere erlangten durch Vertrag, gewaltsame Verselbstständigung, Erlöschen
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