Realteilung (Erbrecht)

Realteilung,Erbrecht:

die gleichmäßige Aufteilung der Erbmasse unter den Erben; der durch Realteilung verursachten Zersplitterung bäuerlicher Anwesen sollen Anerbenrecht und Höferecht entgegenwirken.

Quellenangabe

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