Protektorat (Recht)

Protektorat das, -(e)s/-e, Recht:

im Völkerrecht Schutzherrschaft eines Staates oder einer Staatenmehrheit über einen anderen Staat. Mit Protektorat wird auch der abhängige Staat bezeichnet. Die Schutzmacht (Protektor, suzeräner Staat) nimmt die Vertretung und den Schutz des protegierten Staates, der Völkerrechtssubjekt bleibt, nach außen wahr und übt auf dessen innere Angelegenheiten ein gewisses Maß

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