Teilgebiete des Zivilrechts
Teilgebiete des bürgerlichen Rechts bzw. des Zivilrechts sind v. a. das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar