Pragmatische Sanktion

Pragmatische Sanktion, von Kaiser Karl VI. in seiner Eigenschaft als Familienvorstand des Hauses Habsburg am 19.4.1713 verkündetes grundlegendes Hausgesetz, das die Unteilbarkeit des habsburgischen Hausbesitzes bestimmte und die Erbfolge nach dem Erstgeburtsrecht im männlichen und weiblichen Stamm festlegte.

Für den Fall des Aussterbens der männlichen Linie sollten die Töchter Karls VI. und nicht die seines Vorgängers Josephs I. erbberechtigt sein. 1720–23 nahmen die Landstände der einzelnen Erbländer die Pragmatische Sanktion an; der ungarische Reichsrat erkannte 1722 den künftigen Erben in Österreich als König in Ungarn an. 1724 wurde

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