Polizeistunde
Polizeistunde, Sperrstunde, Sperrzeit,
nach § 18 Gaststätten-Gesetz der Zeitpunkt, zu dem Schank- oder Speisewirtschaften und öffentliche Vergnügungsstätten schließen müssen, ferner die Zeitspanne, in der keine Betriebsleistungen erfolgen dürfen und Gästen das Verweilen in den Betriebsräumen nicht gestattet ist. Die Polizeistunde wird durch Rechtsverordnungen der Länder festgelegt, ihr Beginn ist daher unterschiedlich (meist 1
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar