Plebiszit (antikes Rom)

Plebiszit [lateinisch, zu Plebs und scitum »Beschluss«] das, -(e)s/-e, im antiken Rom

der in den Versammlungen der Plebs gefasste, ursprünglich nur für die Plebejer verbindliche Beschluss. Nachdem das Plebiszit 287 v. Chr. durch die »Lex Hortensia« des Quintus Hortensius die gleiche Geltung erreichte wie ein vom Gesamtvolk (populus) erlassenes Gesetz, wurde die Gesetzgebung der römischen Republik zunehmend in Form von Plebisziten vollzogen.

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