Pflichtstücke

Pflichtstücke, Pflicht|exemplare,

diejenigen Exemplare von Büchern, sonstigen Druckerzeugnissen und Tonträgern, die der Verleger als Belegstück für seine Produktion meist unentgeltlich an gesetzlich oder durch Verordnung festgelegte Stellen, in der Regel bestimmte Bibliotheken, abliefern muss. Die Ablieferungspflicht ist im Einzelnen in den Pressegesetzen der Bundesländer, den zugehörigen Durchführungsverordnungen oder in landesrechtlichen Sondergesetzen geregelt.

Quellenangabe

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