Patronat (antikes Rom)
Patronat [lateinisch] das, -(e)s/-e,
im antiken Rom ursprünglich das Verhältnis des Grundherrn zu seinen Hintersassen, später des Freilassers zum Freigelassenen, des Schutzherrn zum Klienten, des einflussreichen Römers (z. B. Senator, ehemaliger Magistrat) zu Provinzen und Gemeinden, deren Interessen er politisch und gerichtlich vertrat.
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