Patronat (antikes Rom)

Patronat [lateinisch] das, -(e)s/-e,

im antiken Rom ursprünglich das Verhältnis des Grundherrn zu seinen Hintersassen, später des Freilassers zum Freigelassenen, des Schutzherrn zum Klienten, des einflussreichen Römers (z. B. Senator, ehemaliger Magistrat) zu Provinzen und Gemeinden, deren Interessen er politisch und gerichtlich vertrat.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.